Die Stadt Nürnberg führt zum 1. Oktober 2026 eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein. Wer Unterkünfte beispielsweise über Online-Plattformen als Ferienwohnung oder für Monteure anbietet, muss diese künftig bei der Stadt registrieren. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen, unzulässige Kurzzeitvermietungen schneller zu erkennen und vorhandenen Wohnraum besser zu schützen. Die dafür erforderliche Änderung der Zweckentfremdungsverbotssatzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Juli, beschlossen.
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